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Erstmals Banker wegen Cum-Cum-Deals angeklagt

Archivmeldung vom 25.03.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Zum ersten Mal in der deutschen Justizgeschichte könnten Banker ins Gefängnis kommen, die mit sogenannten Cum-Cum-Geschäften Geld verdienten. Wie das "Handelsblatt" berichtet, hat das Oberlandesgericht Frankfurt kürzlich eine Anklage gegen fünf Banker zugelassen.

Cum-Cum-Geschäfte gelten im Bankgewerbe als großer Bruder von Cum-Ex. So berechnete Steuerprofessor Christoph Spengel, dass Cum-Cum den Staat mit 28,5 Milliarden Euro rund viermal so viel gekostet hat wie Cum-Ex. 

Andererseits saß bislang kein Cum-Cum-Beteiligter jemals auf der Anklagebank. Mit Cum-Cum-Geschäften wollten ausländische Aktionäre eine Regel im deutschen Steuerrecht umgehen. Sie sieht vor, dass sich deutsche Anleger Steuern auf die Dividenden von deutschen Aktien erstatten lassen können, ausländische Anleger aber nicht.

Wann der Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden beginnt, steht noch nicht fest. Experten sprechen dem Verfahren bereits Signalwirkung zu. Sie halten weitere Anklagen für wahrscheinlich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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